schwarz & grün
Martin Kasper      Andreas Münzhuber      Peter Runge


Schwarz heißt: "Schornsteinfeger"


Freie Schornsteinfegerarbeiten

Mit dem Gesetz zur Neureglung des Schornsteinfegerwesens hat der Kunde die Möglichkeit die sogenannten "freien Tätigkeiten" auch einem anderen Schornsteinfegerbertrieb in Auftrag zu geben. Da dies meist mit einem höheren Aufwand für den beauftragten Schornsteinfegerbetrieb einhergeht, wird ein solcher Weg nur in Ausnahmefällen gewählt. Nichtsdestotrotz bieten wir auch außerhalb unsere Bezirke die "freien Schornsteinfegerarbeiten" an.

Unter "freien Schornsteinfegerarbeiten" versteht man die klassischen Arbeiten wie Schornsteinfegen oder auch die Abgasmessung. 

Bauabnahmen und auch die Feuerstättenschau (2x in 7 Jahren) sind hoheitliche Tätigkeiten und können nicht an einem anderen Schornsteinfegerbetrieb übertragen werden.

 



weitere Dienstleitungsangebote :



- Erstellung Verbrennungsluftnachweis nach TRGI 2018 / Muster FeuVO 2017


- Schornsteinsquerschnittsberechnung nach EN 13384 Teil 1 / 2



- Gashausschau

Ab Ihrer Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, Ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde die Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht erhoben.


Vielfach unbekannt...

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausleitung verpflichtet. Vermieter obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.

Was ist wenn...?

Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausleitungen statt gefunden haben.

Unser Angebot...

Wir kontrollieren gegen einen geringen Kostenaufwand alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitung.

Dokumentation...

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und den Zeitpunkt der Kontrolle.




 


 Rauchwarnmelder

Als Q-geprüfte Fachkraft Rauchwarnmelder mit Zertifikat bieten die Wartung von Rauchmelder an.

Bei Interesse bitte einfach eine E-Mail an uns unter "Kontakt".

 




 



Weitere Angebote:

  • Reinigung von Feuerstätten (Kaminöfen)

  • Dichtigkeitsprüfung von Abgasanlagen

  • Kamerainspektion von Schornsteinen, Abgasanlagen

  • Feinstaubmessungen an Holzzentralheizungen

 


Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular !