EWärmeG 2015
Bei Austausch einer Zentralheizung müssen in Baden-Württemberg nach dem EWärmeG 2015
mind. 15% regenerative Energien eingebracht werden. Um diese 15 % zu erreichen, gibt es verschiedene Wege.
Meistens sind es Kombinationen, da nicht alle Möglichkeiten die gesamten 15 % alleine abdecken.
Unten finden Sie ein paar Beispiele zu den Kombinationen, die uns in unsere täglichen Arbeit als Schornsteinfeger am meisten begegnen.
Der Nachweis über die Erfüllung muss dann, von uns als Sachverständigen bearbeitet und innerhalb einer bestimmten Frist dem Baurechtsamt vorgelegt werden.
Diese Nachweise sind auf der Homepage der Stadt Freiburg / Baurechtsamt hinterlegt.
Energetischer Sanierungsfahrplan (anrechenbar 5%)
Ein energetischer Sanierungsfahrplan wird meist als Kombinationsmodell zusammen mit Bioöl bzw. Biogas gewählt.
Bioöl und Biogas decken jeweils 10 % regenerative Energien ab, mit dem Sanierungsfahrplan werden dann die restlichen 5 % bedient.
Einzelraumfeuerung, Biomasse (anrechenbar bis zu 15 %)
Auch Heizeinsätze für Kachel- oder Putzöfen, Grundöfen oder auch Pelletöfen sind als Erfüllungsoption anrechenbar.
Zu wieviel % ist jedoch von unterschiedliche Kriterien abhängig.
z.B.
Energieausweis
Die gesetzliche Grundlage für die Energiebedarfsausweise für Wohngebäude ist die Energie- und Einsparungsverordnung 2014.
Wir erstellen für Sie den Energiebedarfsausweis nach EnEV gemäß den §§ 16 ff.
Nachrüstepflichten nach EnEV:
Es gibt verschiedene Nachrüstepflichten für Eigentümer. Aber Vorsicht, diese Pflichten sind nicht pauschal anzuwenden.
Heizkessel die vor 1985 eingebaut wurden sind nach EnEV austauschen. Dies betrifft aber nicht alle Heizkessel.
Z.B. sind Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Zusätzliche Angebote:
Um Wärmebrücken im Gebäude sichtbar zu machen, ist eine Thermografiekamera ein gutes Werkzeug.
Wir bieten diese Dienstleitung an, inklusive Bildübergabe auf einem USB Stick.
Stellen Sie Ihre Anfrage bitte über unser Kontaktformular